Mit dem Rote-Hand-Brief vom 12.11.13 wird empfohlen, HAES-haltige Lösungen nur noch bei akuten und anderweitig nicht therapierbaren schwersten Blutverlusten einzusetzen. Die Lösungen sollen in der niedrigst möglichen Dosis so kurz wie möglich angewendet werden.
HAES gilt u.A. als kontraindiziert bei Sepsis, Verbrennungen, eingeschränkter Nierenfunktion, intrakranieller Blutung und kritisch kranken Patienten.
Der Einsatz von HAES abseits der prästationären Primärversorgung bei schwersten Blutungen (und auch hier nur sehr zurückhaltend) ist somit nicht mehr zu rechtfertigen.